Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Widerrufsbelehrung

Jens Hoffmann Immobilien, geschäftsansässig – Stauffenbergallee 33, in 99085 Erfurt

 

Vorbemerkung:

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Firma (nachstehend als „Makler“ genannt) arbeitet in der Eigenschaft als Immobilienmaklerunternehmen gegen Entgelt (auch Provision genannt).

Die für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen in Form der 34c Gewerbeerlaubnis verfügt der Geschäftsinhaber persönlich.

Sofern ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen worden sein, der Individualvereinbarungen enthält, hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsschlüsse mit unseren Kunden, sei es mit dem / den Kaufinteressent/en oder dem Eigentümer / der Eigentümergemeinschaft sind standardisiert und durch vorformulierte Regelverträge vorformuliert. Individualvereinbarungen, sofern diese getroffen werden, bedürfen stets der Schriftform.

Nicht immer ist die Schriftform für ein Zustandekommen eines rechtswirksamen Maklervertrages erforderlich, sondern kann auch mündlich oder konkludent zu Stande kommen.

 

 

1.Vertraulichkeit / Weitergabe von Informationen / Schadenersatz

 

Sämtliche durch uns erteilte Informationen, beispielsweise Adressdaten, Kontaktdaten und / oder Unterlagen unserer angebotenen Vermarktungsobjekte, die unsere Kunden erhalten, sind ausschließlich nur für ihn bestimmt und dürfen nur mit einer schriftlichen Einwilligung unsererseits an Dritte Personen weitergegeben werden. 

Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der Weitergebende im Falle eines zustande kommenden Hauptvertrages Dritter zur Zahlung der entgangenen Provision in Form eines Schadenersatzes in Höhe der vereinbarten Provision.

2. Datenschutz / Einwilligung für beratende Tätigkeiten

 

Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen als tätig gewordener Immobilienmakler ist dieser befugt, notwendige personenbezogene Daten des Vertragspartners nach der Maßgabe datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten. 

Telefonanrufe sowie Emailverkehr, die Immobilienangeboten oder Beratungen dienen sind dem Immobilienmakler ausdrücklich durch mündliche Einwilligung erlaubt. Sollte der Kunde damit nicht mehr einverstanden sein, so hat er den Immobilienmakler davon schriftlich in Kenntnis zu setzen.

3. Doppeltätigkeit

 

Der Immobilienmakler darf sowohl für den Veräußerer als auch den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

Für vermittelnde Mietverträge jedoch, darf der Makler nur für eine Seite seiner Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden.

4. Anspruch auf Provision bei Vertragsschluss / Fälligkeit

 

Sofern keine Individualvereinbarung getroffen wurde, gilt der im Maklervertrag angegebene Provisionssatz. 

Bei Vermarktungsobjekten / Grundstücken, die unter einem Kaufpreis von 60.000 Euro liegen, beträgt das Maklerhonorar pauschal 5.650 Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt. 

Verdient und fällig ist das Maklerhonorar / Provision mit Abschluss eines Hauptvertrages.

Ach dann, wenn ein Vertrag mündlich oder konkludent zu Stande kam und dem Kunden Daten eines Objektes benannt wurden, die zur selbständigen Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer / den Eigentümern in Gemeinschaft führten und hierdurch auch ein Abschluss eines Hauptvertrages erfolgte.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein Hauptgeschäft, also Kaufvertrag später zu anderen Bedingungen abgeschlossen wurde, der von unserem Angebot abweicht oder wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung herbeigeführt wurde.

5. Vorkenntnis

 

Um doppelte Provisionsansprüche zu vermeiden, hat der Kunde etwaige Vorkenntnisse nachgewiesener Vermarktungsobjekte uns gegenüber unverzüglich unter Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Eine bestehende Vorkenntnis ist schriftlich abzugeben.

Wird dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, ist der Kunde ebenso verpflichtet, dem Anbieter gegenüber, die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich des Objektes / Grundstückes abzulehnen.

6. Rückfrageklausel

 

Vor Abschluss eines zu erwartenden und beabsichtigten Hauptvertrages sind der Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, dem Immobilienmakler Angaben zum vorgesehenen Erwerber zu machen. Damit hat der Makler die Möglichkeit zu überprüfen, ob infolge seiner Tätigkeiten in der Vermittlung ein erfolgreicher Abschluss herbeigeführt wurden konnte.

7. Aufwendungsersatz

 

Der Makler hat Anspruch auf den Ersatz von Aufwendungen die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben.

Diese sind u.a. für Inserate, Kommunikationskosten (Telefon -und Mobilfunkkosten, Port, Fahrtkosten, Eingabekosten ins Internet sowie Erstellungskosten für Exponate ect.).

Während der Auftragsdauer beträgt der Aufwendungsersatz pauschal 350,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt. pro Monat.

8. Vertragsstrafe

 

Erschwert der Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft die Tätigkeiten des Maklers bei der Vermittlung des Kaufvertragsabschlusses oder gibt die Verkaufsabsicht vorzeitig auf, obwohles einen erwerbsbereiten Kaufinteressenten zu den Kaufpreisvorstellungen deres / derer gibt, bezieht sich der Schadenersatz auf die entgangene Provision.

9. Salvatorische Klausel

 

Sofern eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam oder nichtig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Auch dann nicht, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam oder nichtig ist, ein anderer Teil jedoch gültig oder wirksam ist.

Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt und gleichzeitig den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

Stand: Juni 2020

10. Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit der Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Informationspflicht nach § 312d Abs. 1 (BGB)

 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen geschlossenen Maklervertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren und zwar mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer derzeitigen Wohnanschrift.

 

Der Widerruf ist zu übermitteln über Postweg, Faxsendung oder per Email an:

Jens Hoffmann Immobilien

Stauffenbergallee 33

99085 Erfurt

Fax: 0361 – 566 09 35

Email: jens_hoffmann_immobilien@t-online.de

(Bei der Email bitte Datei mit anhängen.)

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle etwaigen Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbige Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich anderes vereinbart. Etwaige Entgelte werden Ihnen nicht berechnet.

 

Haben Sie verlangt, das die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

 

Stand: Juni 2020

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